Skip to main content

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Friedrich-Schiller-Gemeinschaftsschule ist bemüht, ihre Website, in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG), barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website Friedrich-Schiller-Gemeinschaftsschule.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
  • Videos enthalten keine Untertitel.
  • PDF-Formulare und andere Download-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei.

Wir arbeiten daran, Barrieren bei PDF-Formularen und anderen Download-Dateien zukünftig abzubauen. Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache, Erläuterungen in Leichter Sprache sowie eine Untertitelung von Videos können wir aufgrund unverhältnismäßiger Belastung bis auf Weiteres nicht anbieten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.11.2022 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.schillerschule-hemsbach.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.

Auf folgenden Wegen können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

  • Anschrift:
    Friedrich-Schiller-Gemeinschaftsschule
    Friedrich-Ebert-Straße 17,
    69502 Hemsbach
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Telefon: 06201 / 714 14

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Friedrich-Schiller-Gemeinschaftsschule wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Friedrich-Schiller-Gemeinschaftsschule nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

  • Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
    Stephanie Aeffner
    Else-Josenhans-Straße 6,
    70173 Stuttgart
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Telefon: 0711 / 279 33 60

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.